Staff Leasing/ Staffing

Staff Leas­ing oder Staffing funk­tion­iert in Deutsch­land nur mit der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis.

Staff Leas­ing oder Staffing beze­ich­net die Über­las­sung von qual­i­fizierten Mitar­beit­ern unter Leas­ingskon­di­tio­nen. Die Ver­ant­wor­tung für Gehalt, Steuern und Ein­hal­tung der Vor­gaben gehen auf einen exter­nen Dien­stleis­ter über. Dieser Dien­stleis­ter übern­immt alle admin­is­tra­tiv­en Vorgänge und Prozesse wie zum Beispiel die Lohnbuchhaltung.

Dieses Geschäftsmod­ell wird nach deutschem Recht als Arbeit­nehmerüber­las­sung definiert. Der Dien­stleis­ter bedarf ein­er Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis.